Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,
gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über die Lebensmittelkontrolle in der Armee,
verordnet:
SR 817.451
Verordnung über die Lebensmittel-Selbstkontrolle in der Armee und ihre Überprüfung
vom 22. Januar 1998 (Stand am 3. März 1998)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 817.451 - Edition Optobyte AG |