Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008 zum Schutz vor Passivrauchen,
verordnet:
SR 818.311
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen
(Passivrauchschutzverordnung, PaRV
vom 28. Oktober 2009 (Stand am 1. Mai 2010)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Artikelliste
|
SR 818.311 - Edition Optobyte AG |