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Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. August 2000 in Kraft. |
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Die Bestimmungen des 8. Kapitels über den Datenschutz und die Datenverwaltung (Art. 83-91) treten gleichzeitig mit dem Bundesgesetz vom 24. März 20001 über die Schaffung und die Anpassung gesetzlicher Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in Kraft. |
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AS 2000 1891 1914. Dieses BG ist am 1. Sept. 2000 in Kraft getreten. |