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Nachweis der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit von Nacht- oder Sonntagsarbeit für einzelne Arbeitsverfahren |
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Der Nachweis der Unentbehrlichkeit von dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nacht- und Sonntagsarbeit gilt für die nachstehend genannten Arbeitsverfahren im bezeichneten Umfang als vermutet: |
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1. Milchverarbeitung |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für die Annahme und Behandlung von Milch sowie die Herstellung von Milchprodukten und die zugehörigen Reinigungsarbeiten. |
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2. Müllereien |
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Nachtarbeit für die Bedienung der Müllereianlagen. |
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3. Teigwarenherstellung |
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Nachtarbeit für automatisierte Produktionsanlagen inkl. Trocknereien. |
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4. Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiwaren |
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Nachtarbeit für die Produktion. |
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5. Bierbrauereien |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für Mälzerei und Gärprozess; |
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Nachtarbeit für Sudhaus. |
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6. Herstellung von Papier, beschichteten und behandelten Papieren, Karton und Zellulose |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für die ganze Produktion von Basisprodukten. |
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7. Druckereien |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für den Druck von Tages- und Wochenzeitungen, soweit sie einen hohen Aktualitätsbezug aufweisen. |
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8. Kunststoffverarbeitung und Folienherstellung durch Spritzgiessen, Blasen, Extrudieren, inkl. direkt damit verbundene Veredelungsverfahren |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für alle direkten Herstellverfahren. |
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9. Chemische, chemisch-physikalische und biologische Arbeitsverfahren |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für Verfahren, die aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden können; |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für die Durchführung langfristiger technischer oder wissenschaftlicher Versuche; |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für Arbeiten mit Versuchstieren und die unerlässlichen Arbeiten in Gewächshäusern; |
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Sonntagsarbeit für die Betreuung von Versuchstieren. |
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10. Textilindustrie |
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Nacht- und Sonntagsarbeit in Spinnereien, Zwirnereien für die Herstellung von Garnen und Zwirnen, inkl. direkt damit verbundene Veredelungsverfahren; |
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Nacht- und Sonntagsarbeit in Webereien, Wirkereien und Strickereien für die Herstellung von Geweben und Gestricken, inkl. damit verbundene Veredelungsverfahren; |
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Nacht- und Sonntagsarbeit in Stickereien, inkl. damit verbundene Veredelungsverfahren. |
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11. Kalk- und Zementindustrie |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für alle Mahl- und Brennprozesse sowie für die Überwachung des Materialzu- oder -wegflusses. |
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12. Keramische Industrie (Ziegeleien, Keramik- und Porzellanfabrikation) |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für Brenn- und Trockenverfahren. |
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13. Metallindustrie |
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Nachtarbeit für |
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- die Bedienung von Elektroschmelzöfen, Vorwärmeöfen sowie der damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Anlagen; |
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- für die Bedienung von Kalt- und Warmwalzwerken sowie der damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Anlagen; |
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- für das Schweissen von Werkstücken, an denen die Arbeit aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden kann; |
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- für das Bedienen von Druckguss- und Strangpressanlagen; |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für die Bedienung von Wärmebehandlungsanlagen. |
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14. Tunnel- und Stollenbau |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für Vortriebs- und Sicherungsarbeiten. |
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15. Uhrenindustrie |
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Teilweise Sonntagsarbeit für die Überprüfung von mechanischen und automatischen Uhrwerken, die anschliessende Reglage sowie für die Chronometer-Prüfung. |
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16. Elektronikindustrie |
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Nacht- und Sonntagsarbeit für die Produktion integrierter Schaltkreise (Mikroelektronik). |
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17. Glasindustrie |
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Nacht- und Sonntagsarbeit zur Verarbeitung von Rohmaterial zu Glas. |
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