Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD),
gestützt auf Artikel 14 der Jugendarbeitsschutzverordnung vom 28. September 2007,
verordnet:

SR 822.115.4
Verordnung des EVD über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung


vom 21. April 2011 (Stand am 15. Mai 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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