Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 96c Absatz 3 und 109 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 1982 (AVIG) und Artikel 35 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vom 6. Oktober 1989 (AVG),
verordnet:
SR 823.114
Verordnung über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik
(AVAM-Verordnung)
vom 1. November 2006 (Stand am 1. April 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 823.114 - Edition Optobyte AG |