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Die Auslandsvertretungen erfüllen für die in ihrem Konsularbezirk niedergelassenen Personen insbesondere folgende Aufgaben und stehen dafür mit der Ausgleichskasse in unmittelbarem Geschäftsverkehr:3 |
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a. Entgegennahme der Beitrittserklärungen und Überprüfung der darin enthaltenen Angaben; |
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b. Führung einer Kontrolle der freiwillig Versicherten; |
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c.4 Festsetzung der Beiträge; |
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d. Bezug der Beiträge, soweit diese nicht direkt an die Ausgleichskasse entrichtet werden; |
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e. Entgegennahme der Anmeldungen zum Bezug von Versicherungsleistungen und Mitwirkung bei der Abklärung von Anspruchsvoraussetzungen; |
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f.5 Auszahlung der Geldleistungen, wenn diese nicht direkt von der Ausgleichskasse ausbezahlt werden; |
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g.6 Abrechnung mit der Ausgleichskasse über Beiträge und Geldleistungen. |
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Die in Absatz 1 erwähnten Aufgaben können auch einer zentralen Stelle übertragen werden, die für mehrere Auslandsvertretungen zuständig ist (im Folgenden «AHV/IV-Dienst» genannt).7 |