Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 54a Absatz 3 der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung,
verordnet:

SR 831.309.1
Verordnung des EDI über die Durchschnittsprämien 2012 der Krankenpflegeversicherung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen


vom 25. Oktober 2011 (Stand am 1. Januar 2012)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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