Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 64c Absatz 3 und 65 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG),
verordnet:
SR 831.435.1
Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
(BVV 1)
vom 10. und 22. Juni 2011 (Stand am 1. Januar 2012)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 831.435.1 - Edition Optobyte AG |