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Verordnung über die Unfallversicherung
Zehnter Titel

Schlussbestimmungen

2. Kapitel

Änderung von Verordnungen


Art. 1421


Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung


Art. 143

Die Verordnung vom 31. Oktober 19472 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2 Bst. f
...
Art. 49 Abs. 1-3
...
E. Das Verhältnis zur Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung
Art. 66quater
...
Art. 67 Abs. 1
...
Art. 68 Abs. 3 Bst. C
...
Art. 79quater Abs. 2 erster Satz
...

Verordnung über die Invalidenversicherung


Art. 144

Die Verordnung vom 17. Januar 19613 über die Invalidenversicherung wird wie folgt geändert:
F. Das Verhältnis zur Unfallversicherung und zur Militärversicherung
Art. 39bis
...
Art. 664
...
Art. 76 Abs. 1 Bst. e5
...


1 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 4 der V vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (SR 832.102).
2 SR 831.101. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.
3 SR 831.201. Die hiernach aufgeührten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.
4 Dieser Art. hat heute eine neue Fassung.
5 Dieser Art. hat heute eine neue Fassung.

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