Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 28 Absatz 4, 40 Absatz 3, 43 und 49 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (MVG),
verordnet:

SR 833.12
Verordnung 11 über die Anpassung der Leistungen der Militärversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung
(MV-Anpassungsverordnung)

vom 17. November 2010 (Stand am 1. Januar 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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