Das Eidgenössische Militärdepartement,
gestützt auf Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung vom 24. Dezember 1959 zur Erwerbsersatzordnung (EOV), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern,
verordnet:

SR 834.13
Verordnung über den Vollzug der Erwerbsersatzordnung bei der Truppe


vom 13. Januar 1976 (Stand am 13. Januar 1976)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

nächstes Kapitel    SR 834.13 - Edition Optobyte AG