Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 34ter Absatz 1 Buchstaben a und e und 34novies der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Juli 1980,
beschliesst:
SR 837.0
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
vom 25. Juni 1982 (Stand am 1. Oktober 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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