Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD),
gestützt auf Artikel 114a der Arbeitslosenversicherungsverordnung vom 31. August 1983,
verordnet:

SR 837.023.212
Verordnung des EVD über die Haftungsrisikovergütung an die Kantone


vom 24. November 2010 (Stand am 1. Januar 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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