Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf Artikel 85 Absatz 3 der Arbeitslosenversicherungsverordnung vom 31. August 1983,
verordnet:

SR 837.056.2



vom 18. Juni 2003 (Stand am 1. Juli 2003)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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