Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 92 Absatz 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 1982 (AVIG),
verordnet:
SR 837.12
Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen
vom 12. Februar 1986 (Stand am 1. Januar 2008)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 837.12 - Edition Optobyte AG |