Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf Artikel 51 der Verordnung vom 30. November 1981 zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz,
verordnet:

SR 843.143.1
Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben


vom 29. Dezember 1997 (Stand am 24. Februar 1998)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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