Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf die Artikel 11 Absatz 4 und 12 Absatz 4 der Verordnung vom 17. April 1991 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten,
verordnet:

SR 844.12
Verordnung über die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten


vom 24. September 1993


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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