Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung vom 28. November 2007 über die Gewährung von Steuerleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik,
verordnet:

SR 901.022.1
Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuerleichterungen


vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2008)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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