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Ein Anwendungsgebiet besteht aus mehreren Gemeinden, die aneinander grenzen, in Bezug auf die Wirtschaftsstruktur und den Arbeitsmarkt miteinander verbunden sind und in denen folgende Kriterien erfüllt sind: |
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a. Es besteht ein besonderer Strukturanpassungsbedarf, namentlich weil die Bevölkerungsentwicklung unter dem Landesmittel, das Einkommensniveau deutlich darunter und der Anteil industrieller Tätigkeit deutlich darüber liegen. |
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b. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit liegt deutlich über dem Landesmittel. |
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c. Die Beschäftigtenzahlen haben sich im Vergleich zum Landesmittel deutlich ungünstiger entwickelt. |
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d. Es liegen starke Anzeichen dafür vor, dass die Voraussetzungen nach den Buchstaben b und c innert kurzer Zeit erfüllt sein werden, namentlich dass die Entwicklungsaussichten in den wichtigsten Wirtschaftszweigen und den grössten Unternehmen ungünstig sind. |
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a. Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze innerhalb des Anwendungsgebietes; |
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b. Ausmass der geplanten Investitionen innerhalb des Anwendungsgebietes; |
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c. Umfang der innerhalb des Anwendungsgebietes geplanten oder getätigten Einkäufe, Bestellungen oder nachgefragten Dienstleistungen; |
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d. Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Bildungseinrichtungen, welche einen direkten Bezug zum geplanten Vorhaben aufweist. |
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Handelt es sich beim Gesuchsteller um einen produktionsnahen Dienstleistungsbetrieb und sind seine in der Schweiz getätigten Investitionen vergleichsweise gering, so gewährt der Bund Steuererleichterungen nur dann, wenn im Anwendungsgebiet mindestens 20 Arbeitsstellen geschaffen werden. |
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Steuererleichterungen werden nur gewährt, wenn im kantonalen Erleichterungsentscheid die Frist und die Modalitäten für die Nachzahlung missbräuchlich beanspruchter Steuererleichterungen festgelegt sind. Eine Steuererleichterung gilt namentlich dann als missbräuchlich beansprucht, wenn das Unternehmen: |
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a. die Schlüsselelemente des zuvor mit dem Kanton definierten Geschäftsplanes nicht umgesetzt hat; oder |
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b. ein Vorhaben realisiert, das massgeblich vom ursprünglichen Geschäftsplan abweicht. |