Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 26. November 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV),
verordnet:
SR 901.111
Verordnung über die Festlegung der kantonalen Zusicherungslimiten für das Jahr 2007 für Investitionshilfe im Berggebiet
vom 19. Februar 2007 (Stand am 27. Februar 2007)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 901.111 - Edition Optobyte AG |