Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf die massgeblichen Vollziehungsverordnungen des Bundesrates zum Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998,
verordnet:
SR 916.013
Verordnung über Finanzhilfen an Vergütungen nach dem Landwirtschaftsgesetz
(Landwirtschaftliche Vergütungsverordnung)
vom 6. Dezember 1994 (Stand am 1. Januar 2008)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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