Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 15 Absatz 3 und 37 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992, gestützt auf die Artikel 159a, 177 und 181 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998,
verordnet:

SR 916.020
Verordnung über die Primärproduktion
(VPrP)

vom 23. November 2005 (Stand am 1. Januar 2012)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

nächstes Kapitel    SR 916.020 - Edition Optobyte AG