Der Schweizerische Bundesrat,
in Ausführung des Übereinkommens vom 13. März 1986 betreffend Nahrungsmittelhilfe des Internationalen Weizenabkommens von 1986,
verordnet:

SR 916.111.311.2
Verordnung über die Anwendung des Übereinkommens betreffend Nahrungsmittelhilfe des Internationalen Weizenabkommens von 1986


vom 21. Dezember 1988


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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