Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes vom 21. März 1969 über die Tabakbesteuerung,
verordnet:
SR 916.116.4
Verordnung über die Produzenten- und Fabrikantenpreise für Inlandtabak
vom 18. Dezember 1996 (Stand am 11. Februar 1997)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 916.116.4 - Edition Optobyte AG |