Das Bundesamt für Landwirtschaft,
gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 der Weinverordnung vom 7. Dezember 1998,
verordnet:
SR 916.145.211
vom 7. Dezember 1998
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 916.145.211 - Edition Optobyte AG |