Der Schweizerische Bundesrat,
sowie von Artikel 3 des Fünften Zusatzprotokolles vom 14. Mai 1982 zum Abkommen vom 25. April 1961 über die Ausfuhr italienischer Weine nach der Schweiz.
verordnet:
SR 916.148
Verordnung über die Zuständigkeit des EVD zur Änderung der Beilagen 1 und 2 des Weinhandelsabkommens mit Italien
vom 1. September 1982 (Stand am 23. Oktober 2001)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 916.148 - Edition Optobyte AG |