Das Bundesamt für Landwirtschaft,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 3, 7a Absatz 3 und 10 der Futtermittel-Verordnung vom 26. Mai 1999,
verordnet:

SR 916.307.11



vom 1. Februar 2005 (Stand am 15. Februar 2005)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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