Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 25 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966,
verordnet:
SR 916.443.14
Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren
(EHtV)
vom 18. April 2007 (Stand am 10. Februar 2012)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 916.443.14 - Edition Optobyte AG |