Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 177 Absatz 1, 181 Absatz 1bis und 185 Absätze 2 und 3 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 sowie Artikel 25 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992,
verordnet:
SR 919.117.71
Verordnung über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten
(Landwirtschaftliche Datenverordnung)
vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Januar 2012)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 919.117.71 - Edition Optobyte AG |