Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD),
gestützt auf die Artikel 20 Absatz 2, 21 Absatz 3 und 26 der Verordnung vom 19. Mai 2010 über die Sicherheit von Produkten (PrSV) und auf Artikel 13b Absatz 1 der Aufzugsverordnung vom 23. Juni 1999,
verordnet:

SR 930.111.5
Verordnung des EVD über den Vollzug der Marktüberwachung nach dem 5. Abschnitt der Verordnung über die Produktesicherheit


vom 18. Juni 2010 (Stand am 1. Juli 2010)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

nächstes Kapitel    SR 930.111.5 - Edition Optobyte AG