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Das Bundesamt bemisst seine Gebühren nach Aufwand. Es stellt Kosten für Leistungen, welche Dritte erbringen, gesondert in Rechnung. |
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Das Eidgenössische Finanzdepartement (Departement) legt die Stundenansätze fest. |
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Die EMPA erhebt Gebühren nach den für sie geltenden Vorschriften. Diese Vorschriften gelten auch für private Zulassungsstellen. |