Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 über das Messwesen, in Ausführung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse,
verordnet:
SR 941.281
Verordnung über das Abmessen und die Mengendeklaration von Waren in Handel und Verkehr
(Deklarationsverordnung)
vom 8. Juni 1998 (Stand am 1. Juli 2010)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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