Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung vom 30. Oktober 1991 über das schweizerische Akkreditierungssystem,
verordnet:

SR 941.291.4
Verordnung des EVD über die Eidgenössische Akkreditierungskommission


vom 27. Februar 1992 (Stand am 4. April 2006)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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