Der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 40 Absatz 1 der Bundesverfassung,  nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. November 1979,
beschliesst:

SR 941.299
Zeitgesetz


vom 21. März 1980


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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