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Zu den Gebühren werden Auslagen hinzugeschlagen, die als Kosten zusätzlich anfallen, namentlich: |
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a. Kosten, die durch Beweiserhebungen, wissenschaftliche Untersuchungen, besondere Prüfungen oder durch die Beschaffung von Unterlagen verursacht werden; |
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b. Reise- und Transportkosten; |
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c. Kosten für Arbeiten, welche die zuständige Behörde durch Dritte erstellen lässt. |