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Der Bundesrat erlässt die Ausführungsvorschriften. Er berücksichtigt dabei das entsprechende internationale Recht und kann internationale technische Normen für anwendbar erklären. |
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Er kann den Erlass administrativer und technischer Vorschriften dem Bundesamt für Kommunikation übertragen. |
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Um den Gesetzeszweck zu erfüllen, kann er eine Verwaltungseinheit des Bundes beauftragen, qualifizierte Zertifikate auch für den Privatrechtsverkehr auszustellen oder sich an einer privaten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten zu beteiligen. |