Das Bundesamt für Kommunikation,
gestützt auf die Artikel 3 Absatz 2, 4 Absatz 1, 8 und 13 der Verordnung vom 3. Dezember 2004 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (VZertES),
verordnet:

SR 943.032.1



vom 6. Dezember 2004 (Stand am 1. August 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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