Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 101 Absatz 1 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 2000,
beschliesst:
SR 946.14
(Exportförderungsgesetz)
vom 6. Oktober 2000 (Stand am 13. Juni 2006)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 946.14 - Edition Optobyte AG |