Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997, in Ausführung des WTO-Übereinkommens vom 15. April 1994 über Kontrollen vor dem Versand (Übereinkommen), in Ausführung von Artikel 271 des Strafgesetzbuches,
verordnet:

SR 946.202.8
Verordnung über die Durchführung von Versandkontrollen


vom 17. Mai 1995 (Stand am 18. Juli 2006)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 6 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Art. 14 2. Abschnitt: Durchführung der Versandkontrollen
Art. 15 Art. 18 3. Abschnitt: Publikation, Auskunftspflicht, Gebühren und Rechtsschutz
Art. 19 Art. 20 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

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