Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (Gesetz), in Ausführung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001,
verordnet:
SR 946.216
vom 21. September 2001 (Stand am 22. Juli 2003)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 946.216 - Edition Optobyte AG |