Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung,
verordnet:
SR 946.231.128.9
Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d’Ivoire
vom 19. Januar 2011 (Stand am 31. Oktober 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 946.231.128.9 - Edition Optobyte AG |