Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten sowie auf die Artikel 31bis Absätze 1 und 2 und 64bis der Bundesverfassung, in Anwendung des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und seines Anhanges H, in Anwendung des Abkommens vom 22. Juli 1972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Anwendung des WTO-Übereinkommens vom 15. April 1994 über technische Handelshemmnisse, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Februar 1995,
beschliesst:
SR 946.51
Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse
(THG)
vom 6. Oktober 1995 (Stand am 1. Juli 2010)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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