Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Verwendung des Bundesanteils am Nationalbankgold,
verordnet:
SR 951.191
Verordnung über die Zuweisung des Bundesanteils am Nationalbankgold an die Alters- und Hinterlassenenversicherung
vom 14. Februar 2007 (Stand am 27. Februar 2007)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 951.191 - Edition Optobyte AG |