Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 122 Absatz 1 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 2006,
beschliesst:
SR 272
Schweizerische Zivilprozessordnung
(Zivilprozessordnung, ZPO)
vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2021)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 11.1.2021 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 8.1.2021 geliefert wurden und den Stand vom 1.1.2021 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.